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Kunsthistorisches Institut

Abschluss des Studiums

Bachelorarbeit: Modul 06SM640-BA Bachelorarbeit (15 ECTS Credits)

Das Bachelorstudienprogramm beinhaltet die Abfassung einer Bachelorarbeit. Die Bachelorarbeit dokumentiert die Befähigung der/des Studierenden zu einer selbständigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einer Fragestellung der Kunstgeschichte. Es wird empfohlen, das Modul Bachelorarbeit (Modulnummer 06SM640-BA) gegen Ende des Studiums zu absolvieren. Die Bachelorarbeit darf von allen Lehrpersonen des KHIST betreut werden, die mindestens über einen mind. Master-Abschluss verfügen und während des Prüfungszeitraums an der UZH angestellt sind.

Das Thema der Arbeit wird in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer von den Studierenden gewählt. Es wird empfohlen, das Thema der Bachelorarbeit rechtzeitig mit dem oder der Betreuer/in zu besprechen.

Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige Arbeit, was mit der unterschriebenen und der Arbeit beigefügten Lauterkeitserklärung bestätigt wird. Die unterzeichnete Lauterkeitserklärung muss der Arbeit beiliegen. Bachelorarbeiten haben am KHIST eine Länge von 60‘000–100‘000 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Anhängen). Die formalen Kriterien (Titelblatt, Gliederung, Schrift, Zeilenabstand etc.) richten sich nach den Vorgaben für Seminararbeiten Das Titelblatt enthält die Angaben: Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts, Titel der Arbeit, Name der Verfasserin/des Verfassers, Post- sowie E-Mail-Adresse an der UZH, Matrikelnummer, Name der Betreuerin/des Betreuers, Gesamtzeichenzahl und Datum der Einreichung.

Das einsemestrige Modul Bachelorarbeit wird mit 15 ECTS kreditiert und wird über das reguläre Buchungssystem gebucht. Es gelten die üblichen Modulbuchungsfristen. Nach Ablauf der Buchungsfrist werden Sie vom Studiendekanat per E-Mail (an Ihre UZH-Adresse) aufgefordert, sich auf der Webseite des Studiendekanats einzuloggen, um den vorläufigen Titel der Bachelorarbeit und den Namen Ihrer Betreuungsperson anzugeben. Bei Buchung des Moduls im HS ist der späteste verbindliche Abgabetermin der 1. Dezember. Bei Buchung im FS ist der späteste Abgabetermin der 1. Juni.

Weitere Informationen finden Sie Vorlesungsverzeichnis sowie im Modulkatalog.

Zusammenfassung:

  • Abschlussarbeiten sind befristete Prüfungsleistungen: Die Fristen für die Übernahme und die spätestmögliche Abgabe der Arbeit sind für alle Studierenden einheitlich festgelegt.
  • Die Modalitäten zur Erstreckung der Abgabefrist und Abmeldung vom Leistungsnachweis sind auf der Website des Studiendekanats publiziert und in der RVO und StO geregelt.
  • Beachten Sie die Hinweise des Studiendekanats zum Abschluss des Studiums! Siehe: https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/module-pruefungen.html

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Die Bachelorarbeit ist ein einsemestriges Modul
  • Die Studierenden und Betreuungspersonen einigen sich vor Übernahme der Bachelorarbeit auf das Thema der Qualifikationsarbeit
  • Die Studierenden buchen die Abschlussarbeiten selbstständig über Modulbuchungssytem.
  • Es gelten folgende Abgabefristen:
    • Abgabe Bachelorarbeit bei Buchung im HS: 1. Dezember
    • Abgabe Bachelorarbeit bei Buchung im FS: 1. Juni
  • Nach Abgabe der Bachelorarbeit haben die Betreuungspersonen sechs Wochen Zeit für die Lektüre, die Benotung und das Gutachten.
  • Thesis-Platform: Die Thesis Platform dient der Abgabe der Bachelorarbeiten. Studierende, die eine Abschlussarbiet verfassen, können hier ihre PDFs hochladen. Die Gutachter können dort die abgegebenen Abschlussarbeiten herunterladen, und anschliessend die Gutachten mit der Benotung hochladen. Danach werden die Bachelorarbeiten für drei Jahre archiviert.

Masterarbeit: Modul Masterarbeit (Modul 06SM640-MA)

Das Masterstudienprogramm beinhaltet die Abfassung einer Masterarbeit. Das zweisemstrige Modul Masterarbeit wird mit 30 ECTS Credits kreditiert. Das Modul wird selbständig gebucht. Der Abgabetermin ist entweder der 01.06. oder der 01.12. siehe auch:  Module- Prüfungen

Die Masterarbeit ist der Ausweis über die Fähigkeit, eine stufenspezifische wissenschaftliche Aufgabenstellung innerhalb der vorgegeben Frist selbständig zu bearbeiten und adäquat darzustellen. Die Masterarbeit wird als eigenständige schriftliche Arbeit verfasst. Der Umfang beträgt 60-90 Seiten (Textumfang mit Fussnoten, ohne Anhang und Bibliographie), bei ausreichend Rand rechts. Deckblatt und Formalia werden wie am Institut üblich gehalten. Die Masterarbeit ist elektronisch beim Studiendekanat einzureichen. Ein Ausdruck/pdf ist mit den Betreuer:innen zu klären. Die Betreuung erfolgt in Sprechstunden sowie im parallel zu absolvierenden Kolloquium. 

Es wird empfohlen, das Thema der Msterarbeit rechtzeitig vor der Buchung in einer Sprechstunde mit dem Betreuer oder betreuerin zu besprechen. Betreuungsbereichtigt sind Personen, die im Major- oder Mono-Studienprogramm, in dem die Qualifikationsarbeit verfasst wird, lehren. Sie müssen mindestens über einen Doktorgrad verfügen und bei der Übernahme der Betreuungsfunktion an der UZH angestellt sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Modulkatalog und dem VVZ.

 

Abschluss des Studiums

Bei Fragen zu Ihren Leistungsübersichten, zur Vollständigkeit der Leistungen, zur Anrechnung von Leistungen im Studium generale konsultieren Sie bitte zunächst die Studienordnung Ihres Studienprogramms. Die Studienprogrammberatung des KHIST berät bei Fragen.

Die Anmeldung zum Abschluss kann frühestens in dem Semester vorgenommen werden, in dem der erfolgreiche Abschluss der curricular notwendigen Leistungen aller gewählten Studienprogramme geplant wird. Können notwendige Leistungen nicht nachgewiesen werden, kann die Anmeldung zurückgezogen werden. Das gesamte Abschlussverfahren wird über die Philosophische Fakultät zentral abgewickelt und muss über die App "Studienfortschritt & -abschluss" im Studierendenportal beantragt werden. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Philosophischen Fakultät:

Weiterführende Informationen

Stornierung Pflichtmodul Bachelor- oder Masterarbeit

Tritt vor Ablauf der Abgabefrist ein Verhinderungsgrund nach §24 RVO ein, können Sie entweder ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis nach §25 Abs. 1 RVO stellen oder ein Gesuch um Erstreckung der Frist für die Abgabe des Leistungsnachweises nach §25 Abs. 2 RVO. Die gesuche sind an den oder die Modulverantwortliche und an die Studienprogrammberatung zu richten.

Siehe: https://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/module-pruefungen.html