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Kunsthistorisches Institut

Abschluss des Studiums

Bachelorarbeit: Modul 06SM640-BA Bachelorarbeit (15 ECTS Credits)

Das Bachelorstudienprogramm beinhaltet die Abfassung einer Bachelorarbeit. Die Bachelorarbeit dokumentiert die Befähigung der/des Studierenden zu einer selbständigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einer Fragestellung der Kunstgeschichte. Es wird empfohlen, das Modul Bachelorarbeit (Modulnummer 06SM640-BA) gegen Ende des Studiums zu absolvieren. Die Bachelorarbeit darf von allen Lehrpersonen des KHIST betreut werden, die mindestens über einen mind. Master-Abschluss verfügen und während des Prüfungszeitraums an der UZH angestellt sind.

Das Thema der Arbeit wird in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer von den Studierenden gewählt. Es wird empfohlen, das Thema der Bachelorarbeit rechtzeitig, im vorhergehenden Semester mit dem oder der Betreuer/in zu besprechen.

Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige Arbeit, was mit der unterschriebenen und der Arbeit beigefügten Lauterkeitserklärung bestätigt wird. Die unterzeichnete Lauterkeitserklärung muss der Arbeit beiliegen. Bachelorarbeiten haben am KHIST eine Länge von 60‘000–100‘000 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Anhängen). Die formalen Kriterien (Titelblatt, Gliederung, Schrift, Zeilenabstand etc.) richten sich nach den Vorgaben für Seminararbeiten Das Titelblatt enthält die Angaben: Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts, Titel der Arbeit, Name der Verfasserin/des Verfassers, Post- sowie E-Mail-Adresse an der UZH, Matrikelnummer, Name der Betreuerin/des Betreuers, Gesamtzeichenzahl und Datum der Einreichung.

Das einsemestrige Modul Bachelorarbeit wird mit 15 ECTS kreditiert und wird über das reguläre Buchungssystem gebucht. Es gelten die üblichen Modulbuchungsfristen. Nach Ablauf der Buchungsfrist werden Sie vom Studiendekanat per E-Mail (an Ihre UZH-Adresse) aufgefordert, sich auf der Webseite des Studiendekanats einzuloggen, um den vorläufigen Titel der Bachelorarbeit und den Namen Ihrer Betreuungsperson anzugeben. Bei Buchung des Moduls im HS ist der späteste verbindliche Abgabetermin der 1. Dezember. Bei Buchung im FS ist der späteste Abgabetermin der 1. Juni.

Weitere Informationen finden Sie Vorlesungsverzeichnis sowie im Modulkatalog.

Zusammenfassung:

  • Abschlussarbeiten sind befristete Prüfungsleistungen: Die Fristen für die Übernahme und die spätestmögliche Abgabe der Arbeit sind für alle Studierenden einheitlich festgelegt.
  • Die Modalitäten zur Erstreckung der Abgabefrist und Abmeldung vom Leistungsnachweis oder Prüfungen sind auf der Website des Studiendekanats publiziert und in der RVO und StO geregelt.
  • Beachten Sie die Hinweise des Studiendekanats zum Abschluss des Studiums!

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Die Bachelorarbeit ist ein einsemestriges Modul
  • Die Studierenden und Betreuungspersonen einigen sich vor Übernahme der Bachelorarbeit auf das Thema der Qualifikationsarbeit
  • Die Studierenden buchen die Abschlussarbeiten selbstständig über Modulbuchungssytem.
  • Es gelten folgende Abgabefristen:
    • Abgabe Bachelorarbeit bei Buchung im HS: 1. Dezember
    • Abgabe Bachelorarbeit bei Buchung im FS: 1. Juni
  • Nach Abgabe der Bachelorarbeit haben die Betreuungspersonen sechs Wochen Zeit für die Lektüre, die Benotung und das Gutachten.
  • NEU: Abgabe der Bachelorarbeit über OLAT: Studierende, die das Modul Bachelorarbeit gebucht haben, reichen ihre Bachelorarbeit neu über einen OLAT-Baustein ein, über den die Abgabe und Archivierung (3 Jahre) der Bachelorarbeiten organisiert wird. Weitere Informationen werden nach Ende der Buchungsfrist publiziert.

Abschluss des Studiums

Bei Fragen zu Ihren Leistungsübersichten, zur Vollständigkeit der Leistungen, zur Anrechnung von Leistungen im Studium generale konsultieren Sie bitte zunächst die Studienordnung Ihres Studienprogramms. Die Studienprogrammberatung des KHIST berät bei Fragen.

Die Anmeldung zum Abschluss kann frühestens in dem Semester vorgenommen werden, in dem der erfolgreiche Abschluss der curricular notwendigen Leistungen aller gewählten Studienprogramme geplant wird. Können notwendige Leistungen nicht nachgewiesen werden, kann die Anmeldung zurückgezogen werden. Das gesamte Abschlussverfahren wird über die Philosophische Fakultät zentral abgewickelt und muss über die App "Studienfortschritt & -abschluss" im Studierendenportal beantragt werden. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Philosophischen Fakultät:

Weiterführende Informationen

Stornierung Pflichtmodul Bachelor- oder Masterarbeit

Tritt vor Ablauf der Abgabefrist ein Verhinderungsgrund nach §24 RVO ein, können Sie entweder ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis nach §25 Abs. 1 RVO stellen oder ein Gesuch um Erstreckung der Frist für die Abgabe des Leistungsnachweises nach §25 Abs. 2 RVO. Die gesuche sind an den oder die Modulverantwortliche und an die Studienprogrammberatung zu richten.

Siehe Prüfungen an der PhF/ Abmeldung von Leistungsnachweisen!