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Kunsthistorisches Institut

Während des Studiums

Semesterangebot / Vorlesungsverzeichnis

Das aktuelle Semesterangebot können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen.

Das Vorlesungsverzeichnis des kommenden Semesters wird meist Mitte des jeweils aktuellen Semesters publiziert. Der Einstieg ins VVZ ist über die zentrale Homepage der UZH empfehlenswert: https://studentservices.uzh.ch/uzh/anonym/vvz/index.html

Wählen Sie zunächst das kommende Semester aus (oben rechts) und dann unter Philosophische Fakultät das entsprechende Studienprogramm! Hier können Sie sich das Lehrangebot sortiert nach Modulgruppen ansehen.

Lehrangebot nach Studienprogrammen:

Kunstgeschichte:

Bachelor Major 120 (RVO19)

Bachelor Minor 60 (RVO19)

Monomaster 120 (RVO19)

Master Major 90 (RVO19)

Master Minor 30 (RVO19)


Ostasiatische Kunstgeschichte:

Bachelor Minor 60 (RVO19)

Master Major 90 (RVO19)

Master Minor 30 (RVO19)


Kunstgeschichte im globalen Kontext

Master Major 90 (RVO19)

Modulbuchung am KHIST

Nach erfolgter Einschreibung und Zahlung der Semestergebühren erhalten Sie Zugang zur Modulbuchung des jeweiligen Semesters. Die Modulbuchung beinhaltet die Anmeldung zum Leistungsnachweis und ist nach Ablauf der Stornofrist verbindlich. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Modulbuchungsfristen und rechtlichen Hinweise zur Modulbuchung: Pflichten und Verbindlichkeiten bei der Modulbuchung!

Nutzen Sie für die Vorbereitung der Modulbuchung das aktuelle Lehrangebot im VVZ, die App "Studienfortschritt& -abschluss" sowie den Studienplan für ihr jeweiliges Programm. Das Kunsthistorische Institut bietet immer ein breites Studienangebot, aus dem Sie auswählen können.

Exkursionen sind im Regelfall nicht frei buchbar. Bitte beachten Sie zur Anmedlung an eine Exkursion die Hinweise im VVZ, die auch über den Newsletter des KHIST verschickt werden. Es ist ratsam, sich bereits im vorangehenden Semester über Exkursionen zu erkundigen.

Anfragemodule: begrenzte Teilnehmerzahl: Aus Gründen der Qualitätssicherung ist am Kunsthistorischen Institut eine Teilnehmerzahl von (meist) 24 Studierenden für BA-Seminare (Wahlpflichtmodule) sowie 14 Studierenden für MA-Seminare (Wahlpflichtmodule) festgelegt. Bei Übungen variiert die Teilnehmerzahl je nach Angebot. Ab HS22 sind teilnahmebeschräkte Module Anfragemodule. Während der im VVZ angegebenen Anfragefrist können Sie  die Wahlpflichtmodule priorisieren, die Sie absolvieren wollen. Bereiten Sie Buchung der Anfragemodule gut vor und vergeben Sie gezielt ihre Priorisierungen (z.B. Prio 1, Prio 2, Prio 3 usw.). Bitte achten Sie bei der Buchung der Anfragemodule auf die Stornofristen. Fragen Sie ggf. ein alternatives Modul an, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das priorisierte Modul erhalten. 

Falls Sie mehr Anfragemodule zugeteilt bekommen haben, als Sie effektiv absolvieren können, stornieren Sie diese Module wieder. Die Stornofrist endet vor Beginn der Vorlesungszeit, siehe die Angaben im VVZ und hier.

Nach Ende der Zuteilungsfrist sind viele Anfragemodule oft nicht ausgebucht. Freie Plätze in Anfragemodulen können dann nach dem Prinzip "first come, first serve" frei gebucht werden!

Bewerbungsmodule: Ein Bewerbungsmodul ist ein Modul mit besonderen Teilnahmebedingungen, für das Sie von den Modulverantwortlichen bzw. von den Dozierenden zugelassen werden müssen. Bei der Bewerbung im Studierendenportal müssen Sie ein kurzes Motivationsschreiben hochladen. Sie werden dann durch den Dozierenden angenommen oder abgelehnt.

Buchungsmodule ohne Platzbeschränkung: Vorlesungen (Wahlmodule) sind nicht teilnahmebeschräkt und damit frei buchbar. Die Pflichtmodule Bachelorarbeit und Masterarbeit sind ebenfalls nicht teilnahmebeschränkt. Daher gilt auch für diese Module die lange Buchungs- und Stornofrist.

Stornierung von Modulen nach Ende der Stornofrist/ Abmeldung von Leistungsnachweisen via Studierendenportal

Sie können Module mit Platzbeschränkung bis zum 18.02.2024 und Module ohne Platzbeschränkung bis zum 12.03.2024 regulär stornieren. Nach der Frist können Sie sich nur mit einem nachweisbaren Verhinderungsgrund wie z.B. Krankheit von einem Modul abmelden (gemäss § 24/ 25 RVO PhF). Diese Abmeldung müssen Sie unmittelbar der zuständigen Stelle (Studienprogrammkoordination/ Dozierende/ Modulverantwortliche) melden. Zusätzlich erfolgt die Abmeldung von Leistungsnachweisen im Studierendenportal über die App «Meine Anträge». Das begründete Abmeldegesuch enthält die entsprechenden Bestätigungen wie z.B. ein Arztzeugnis. Sie müssen es bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises einreichen.

Module, Prüfungen und Stornierungen

Modulstornierungen ausserhalb der Fristen

Abmeldung von Leistungsnachweisen via Studierendenportal

Sie können Module mit Platzbeschränkung bis zum 18.02.2024 und Module ohne Platzbeschränkung bis zum 12.03.2024 regulär stornieren. Nach der Frist können Sie sich nur mit einem nachweisbaren Verhinderungsgrund wie z.B. Krankheit von einem Modul abmelden (gemäss § 24/ 25 RVO PhF). Diese Abmeldung müssen Sie unmittelbar der zuständigen Stelle (Studienprogrammkoordination/ Dozierende/ Modulverantwortliche) melden. Zusätzlich zu dieser Mitteilung stellen Sie ein Abmeldegesuch.

Zusätzlich erfolgt die Abmeldung von Leistungsnachweisen im Studierendenportal über die App «Meine Anträge». Das begründete Abmeldegesuch enthält die entsprechenden Bestätigungen wie z.B. ein Arztzeugnis. Diese müssen Sie bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises einreichen.

 

 

 

App. Studienfortschritt & -abschluss

Wie weit Sie in Ihrem Studium fortgeschritten sind und wann Sie Ihr Studium abschliessen können, hängt von den Studienleistungen ab, die Sie im Verlauf Ihres Studiums erbringen: Jede erfolgreich abgeschlossene Leistung, die als Bestandteil Ihres Studiums zu absolvieren ist, bringt Sie Ihrem Studienabschluss einen Schritt näher.

Die App «Studienfortschritt & -abschluss» ermöglicht Ihnen, den Studienfortschritt zu verfolgen, Ihren Abschlussvorschlag zu bearbeiten und sich zum Abschluss anzumelden. Sie steht Ihnen im Studierendenportal zur Verfügung.

Spracherwerb

In den vom Kunsthistorischen Institut angebotenen Studienprogrammen ist der Erwerb von Sprachkompetenzen Teil der fachlichen oder überfachlichen Ausbildung.
In den Bachelorprogrammen findet die Sprachausbildung innerhalb der Modulgruppe Spracherwerb statt. Die Sprachausbildung im Rahmen von ausgewählten Kursen des Sprachenzentrums der UZH und ETHZ statt. Diese ausgewählten Kurse des Sprachenzentrums sind unentgeltlich und sind im VVZ unter der Modulgruppe Spracherwerb angekündigt. Sie stehen nur jenen Studierenden offen, für deren Studienprogramme die Sprachausbildung eine fachliche Kompetenz darstellt. (Modulgruppe Spracherwerb) Auf der Webseite des Sprachenzentrums wählen diese Studierenden als Zielgruppe «PhF-Studierende mit Spracherwerbspflicht».
https://www.sprachenzentrum.uzh.ch/static/services/prod/frontend/fSprachliste.php?targetgpid=zielgruppe:studentUZHpflicht&lang=de

Für Masterstudierende kann das Absolvieren der regulären Sprachkurse Teil der überfachlichen Kompetenzen sein. Wenn Masterstudierende Sprachkurse als Teil des "überfachlichen Angebots" absolvieren möchten, wählen sie Kurse aus dem regulären, kostenpflichtigen Angebot. Sprachenzentrum

 

Vorgezogene Mastermodule

Informationen zum Vorziehen von Mastermodulen im Bachelorstudium entnehmen Sie bitte folgender Seite des Studiendekanates:

Link

Die Master-Studienprogramme Kunstgeschichte sehen keine Pflicht- oder Wahlpflichtmodule vor, die sich dafür eignen vorgezogen gebucht zu werden.

Im Modulkatalog gibt es jedoch Wahlmodule, die sowohl für den Bachelor als auch für den Master anrechenbar sind. Diese Module sind vertical crossgelistet und werden auf beiden Studienniveaus angeboten.
Daraus folgt:

1) Sie müssen diese Module selbst buchen und nicht über das Gesuchstool der Philosophischen Fakultät.
2) Überzählige Wahlmodule, die im Bachelor erworben wurden, können ggf. an den Masterabschluss angerechnet werden.

Im Falle überzähliger Module werden die Leistungen immer in chronologisch aufsteigender Reihenfolge des Erwerbs an den Abschluss angerechnet werden. Dieses Prinzip ergibt sich aus der Muster-RVO und war deshalb zwingend in die RVO der PhF zu übernehmen (§ 47 Abs. 3 RVO PhF). Bachelorstudierende, die Module vorziehen, haben beim Abschluss überzählige Module: Für die Identifikation der an den Bachelorabschluss anzurechnenden Module wird ausschliesslich die Reihenfolge des Erwerbs berücksichtigt – es bleibt unberücksichtigt, in welcher Absicht Studierende die Leistung erworben haben oder welche der Leistungen an den Bachelor- oder an den Masterabschluss anrechenbar wären. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass eine zuerst erworbene im Bachelor- und Masterstudium anrechenbare Leistung an den Bachelor-Abschluss angerechnet wird (stufenübergreifendes Crosslisting), während eine später erworbene, nur an den Bachelor-Abschluss anrechenbare Leistung überzählig ist (und später auch nicht an den Masterabschluss angerechnet werden kann).

Überzählige Module werden im Abschlusszeugnis unter der Rubrik "nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen" aufgeführt.

Anerkennung externer Leistungen

Allgemeines

Leistungen, die während eines Aufenthaltes an einer anderen Universität erbracht wurden, können an ein Studium an der Philosophischen Fakultät anerkannt werden. Formal wird die Anerkennung durch die Philosophische Fahttps://www.phil.uzh.ch/de/studium/rundumsstudium.htmlkultät geregelt. Dafür gelten die in den Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen genannten Rahmenbedingungen.

In fachlich-inhaltlicher Hinsicht wird über die anzuerkennenden Leistungen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Studienordnung festgelegten Anforderungen des Curriculums entschieden. Die inhaltliche Anerkennung wird durch die Studienprogrammberatung vorgenommen.

Vorgehen Bachelor / Master

Wichtigste Voraussetzung für die Anerkennung von externen Leistungen (aus einem Auslandsaufenthalt oder von einer anderen Schweizer Universität) ist, dass Sie für die Zeit, für die Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen regulär an der Universität Zürich eingeschrieben sein müssen. Leistungen, die während eines Urlaubssemesters absolviert wurden, können nicht anerkannt werden.

Des weiteren muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes oder vor dem Erbringung von Leistungen an einer anderen Schweizer Universität eine  

Anerkennungsvereinbarung Ba / Ma (XLSX, 869 KB)

abgeschlossen werden (siehe auch dazu die oben erwähnten Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen). Informieren Sie sich dafür vorgängig über das Lehrangebot der von Ihnen ausgewählten ausländischen Universität. Wenden Sie sich dann an die zuständige Studienprogrammberatung, um eine Anerkennungsvereinbarung aufzusetzen. Diese kann im Bedarfsfall später jedoch noch angepasst werden (siehe Anerkennung, Richtlinien der PhF).

Bitte beachten: Informieren Sie sich über die notwendigen administrativen Schritte (Anmeldung, Registrierung, Einschreibung, Buchung etc.), die Sie zur Erbringung von Leistungen und zum Erwerb von ECTS Credits an anderen Schweizer Universitäten berechtigen. Extern erbrachte Leistungen können nur nach Vorlage von offiziellen Transcripts der jeweiligen Universität anerkannt werden.

Exkursionen und nicht frei buchbare Module

Exkursionen sind in der Regel nicht frei buchbar. Exkursionen werden im Vorlesungsverzeichnis angekündigt, wo die Durchführungstermine und Kontaktdaten angegeben sind. Zur Anmeldung setzen Sie sich mit einem kurzen Motivationsschreiben mit den Dozierenden in Verbindung. Ob den Studierenden ein Unkostenzuschuss zu den Exkursionen gewährt wird, hängt von den Organisatoren der Exkursion ab. In vielen Fällen kann ein Unkostenzuschuss gewährt werden.

In Ausnahmen können auch andere Veranstaltung wie Übungen für die freie Buchung geschlossen sein. Diese Veranstaltungen sind meist aus konservatorischen Gründen teilnahmebeschränkt.

Mobilität - Mobilitätsprogramme

CH-Unimobil: Studieren an einer anderen Schweizer Uni und Stipendien für Auslandsaufenthalte

Als Studierende der Universität Zürich haben Sie die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer anderen schweizerischen Hochschule zu studieren. Der administrative Aufwand ist klein, denn Sie bleiben an der Universität Zürich weiterhin immatrikuliert und zahlen hier die Studiengebühren. An der Gasthochschule sind keine Gebühren zu bezahlen. Weitere Informationen sowie die einzuhaltenden Fristen finden Sie auf der Website CH-Unimobil der Kanzlei der UZH. Wichtig ist, sich fristgerecht an der Schweizer Gastuniversität als Incoming-Studierender zu immatrikulieren. Die Fristen zur Anmeldung als Incoming-Studierender sind im vorangehenden Semester. Ein Gastaufenthalt an einer anderen Schweizer Universität ist daher rechtzeitig, mit einem Vorlauf von einem Semester zu planen.

Wenn Sie einzelne Lehrveranstaltungen - Modulmobilität - an der ETH oder an einer anderen Schweizer Universität absolvieren möchten, müssen Sie sich ebenfalls mit einem Vorlauf von einem Semester informieren und als Incoming-Studierender an der Gastuniversität einschreiben.  Wenn Sie z.B. an Lehrveranstaltungen des gta oder des Lehrstuhls für Bauforschung interessiert sind, können Sie sich an der ETH als Fachstudierender registrieren und später die erbrachten Leistungen an der UZH anerkennen lassen. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Fristen der ETH zu Registrierung als Fachstudierender ETH.

 

Swiss-European Mobility Programme (SEMP): Aufenthalt an einem europäsichen Partnerinstitut

Sie möchten 1 oder 2 Semester an einer ausländischen Universität studieren? Das Kunsthistorische Institut hat mit verschiedenen Kunsthistorischen Instituten im Ausland Austasuchverträge abgeschlossen. Diese Partnerinstitute sind:

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Freie Universität Berlin

Humboldt-Universität zu Berlin

LMU München

Goethe-Universität Frankfurt am Main

Universität Wien

Università degli studi di Roma 'La Sapienza' Rom (derzeit noch pendent)

Universidad Autónoma de Madrid

Ecole Pratique des Hautes Etudes Paris

 

Als Studierender der KHIST können Sie sich für ein oder zwei Semester für einen Austauschplatz an einem der genannten Institute bewerben. Dazu müssen Sie sich über das Mobility-Online Portal bewerben, das über die Seite des Büros für Global Student Experience der UZH zu erreichen ist. Bitte informieren Sie sich hier über alle administrativen Fragen zur Planung des Auslandsaufenthalts! Planen Sie einen Auslandsaufenthalt rechtzeitig in ihr Studium ein. Die Bewerbungsfristen für das kommende akademische Jahr sind immer zu Beginn des Kalenderjahres.

Bewerbungen für das akademische Jahr 2024/2025 sind ab 01. November möglich! Um sich für das akademische Jahr24/25 zu bewerben, müssen die Bewerbungenbis zum 15. Februar 2024 auf Mobility Online eingereicht werden. Achtung: für gesamtuniversitäre Abkommen gilt der 15. Januar 24!

 

Weiterführende Informationen

Neue Modulbuchung HS22

Anleitung Modulbuchung für Studierende

Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Anleitung der Universität Zürich, welche Funktionen in den Modulbuchungs-App für Studierende zur Verfügung stehen.

Neue Modulbuchung HS22: Tipps der PhF