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Kunsthistorisches Institut

Richtlinien für schriftliche Arbeiten

Leitfaden für akademisches Schreiben

Der beiliegende Leitfaden sollte für alle schriftliche Arbeiten in der Kunstgeschichte Ostasiens verwendet werden. Momentan steht die englische Version zur Verfügung. Der Leitfaden für Arbeiten auf Deutsch befindet sich derzeit in Arbeit. Bitte folgen Sie bis zu dessen Fertigstellung dem Leitfaden für Arbeiten auf Englisch. Passen Sie dabei englische Ausdrücke im Deutschen an, d.h. aus „ed./eds.“ wird „Hg.“; aus „translated by“ wird „übersetzt von“; aus “ ”(Anführungs-­‐‑ und Schlusszeichen im Englischen) wird „ “ etc. Bei Fragen wenden Sie sich an die Assistierenden der Kunstgeschichte Ostasiens.

Selbständigkeitserklärung

Jeder schriftlichen Arbeit muss eine unterzeichnete Selbständigkeitserklärung beigelegt werden. (Bei einer elektronischen Abgabe muss diese eingescannt und mit der Arbeit mitgesendet bzw. nachgereicht werden.)

Mit der Unterzeichnung der Selbständigkeitserklärung wird bestätigt, dass man die allgemein geltenden Zitierregeln einhalten hat.

Siehe auch den KHIST Leitfaden für schriftliche Arbeiten (PDF, 212 KB) ("3. Umgang mit Quellen und mit Ergebnissen anderer Verfasser"), sowie den ETH Zitier-Knigge.)

Plagiate

Die folgenden Ausführungen zum Thema Plagiate sind von der ETH Studierendenportal übernommen worden.

Wissenschaftlicher Ethos verlangt, dass geistige Schöpfungen, Ideen, Theorien anderer Personen durch ein Zitat kenntlich gemacht werden, auch wenn sie im Text bloss sinngemäss wiedergegeben sind.

In einzelnen Fächern bestehen besondere Zitiervorschriften, die beim Verfassen von wissenschaftlichen Texten einzuhalten sind. Diese Pflicht entfällt i.d.R. für so genanntes „Handbuchwissen”, also Grundlagenwissen, dessen allgemeine Kenntnis im Fach vorausgesetzt werden kann. Wird jedoch die Darstellung dieses Handbuchwissens von anderen Autoren bzw. Autorinnen (etwa aus einem Studienbuch) übernommen, ist das kenntlich zu machen.

Des Weiteren versteht es sich von selbst, dass ein und dieselbe Arbeit (oder Teile davon) von der Verfasserin bzw. vom Verfasser nicht für verschiedene Leistungsnachweise eingereicht werden kann (so genanntes „Selbstplagiat”).

Was ist ein Plagiat?

Unter einem Plagiat versteht man die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin. (Adaptiert vom „Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten”, erlassen am 30. April 2007 von der Lehrkommission der Universität Zürich)

Folgende Handlungen stellen ein Plagiat im weiteren Sinne dar (vgl. unijournal 4/2006, Beitrag von Prof. Christian Schwarzenegger):

  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Dazu gehört namentlich auch das Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe.
  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk und nimmt leichte Textanpassungen und -umstellungen vor (Paraphrasieren), ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen.
  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser übersetzt fremdsprachige Texte oder Teile von fremdsprachigen Texten und gibt sie ohne Quellenangabe als eigene aus (Übersetzungsplagiat).
  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser reicht ein Werk, das von einer anderen Person auf Auftrag erstellt wurde («Ghostwriter»), unter ihrem bzw. seinem Namen ein.
  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser reicht ein fremdes Werk unter ihrem bzw. seinem Namen ein (Vollplagiat).
  • Die Verfasserin bzw. der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, paraphrasiert sie allenfalls und zitiert die entsprechende Quelle zwar, aber nicht im Kontext des übernommenen Textteils bzw. der übernommenen Textteile (Beispiel: Verstecken der plagiierten Quelle in einer Fussnote am Ende der Arbeit).

 

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